DARLEHENSFONDS FÜR EXISTENZGRÜNDER/INNEN UND KMU
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie
- kleine und mittlere Unternehmen, die die gültige EU-Definition für KMU erfüllen, aus den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistungen einschließlich des Fremdenverkehrs, der Freien Berufe und des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
- die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der im Anlagevermögen aktivierten und überwiegend eigenbetrieblich genutzten Investitionen (auch gebrauchte Wirtschaftsgüter),
- Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter,
- Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Übernahme einer Betriebsstätte
- das erste Warenlager oder Sortimentserweiterungen sowie Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes sowie sonstige Betriebsmittel,
- Anschaffungskosten bis zu 15.000 EUR für Fahrzeuge, sofern sie für die unternehmerische Tätigkeit unabdingbar sind.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
- Antragstellende Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern,
- die Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden,
- die Gründung erfolgt in Form einer vollerwerbswirtschaftlichen Existenz,
- die antragstellende Person oder der/die Gesellschafter von Unternehmen müssen branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert sein und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
- die Gesamtfinanzierung ist nachzuweisen,
- Sicherheiten: Dingliche Sicherheiten, soweit vorhanden. Soweit nicht vorhanden, vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen Personen.
Subsidiaritätsprinzip
- Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU sind vorrangig vor dem Existenzgründerinnendarlehen in Anspruch zu nehmen (z. B. Investitionszuschüsse, Darlehen der KfW-Mittelstandsbank).
- Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Hausbank nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender Form und Umfang zu finanzieren (Nachweis).
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens für Investitionen und/oder für Betriebsmittel in Höhe von bis zu 100.000 EUR, mindestens 10.000 EUR je Fördervorhaben.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn der Investition (Eingangsdatum) einzureichen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Ansprechpartner:
Erstberatung:
| Frau Chiari | (03 85) 63 63-12 82 |
| Frau Stocek | (03 85) 63 63-14 79 |
Weiterführende Beratung:
| Frau Pfeiffer | (03 85) 63 63-14 08 |
| Frau Krohn | (03 85) 63 63-14 65 |
| Frau Dempzin | (03 85) 63 63-14 03 |
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Werkstr. 213
19061 Schwerin


