DARLEHENSFONDS FÜR EXISTENZGRÜNDER/INNEN UND KMU

 Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie
  • kleine und mittlere Unternehmen, die die gültige EU-Definition für KMU erfüllen, aus den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistungen einschließlich des Fremdenverkehrs, der Freien Berufe und des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes.

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:

  • die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der im Anlagevermögen aktivierten und überwiegend eigenbetrieblich genutzten Investitionen (auch gebrauchte Wirtschaftsgüter),
  • Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter,
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Übernahme einer Betriebsstätte
  • das erste Warenlager oder Sortimentserweiterungen sowie Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes sowie sonstige Betriebsmittel,
  • Anschaffungskosten bis zu 15.000 EUR für Fahrzeuge, sofern sie für die unternehmerische Tätigkeit unabdingbar sind.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Antragstellende Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern,
  • die Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden,
  • die Gründung erfolgt in Form einer vollerwerbswirtschaftlichen Existenz,
  • die antragstellende Person oder der/die Gesellschafter von Unternehmen müssen branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert sein und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
  • die Gesamtfinanzierung ist nachzuweisen,
  • Sicherheiten: Dingliche Sicherheiten, soweit vorhanden. Soweit nicht vorhanden, vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen Personen.

Subsidiaritätsprinzip

  • Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU sind vorrangig vor dem Existenzgründerinnendarlehen in Anspruch zu nehmen (z. B. Investitionszuschüsse, Darlehen der KfW-Mittelstandsbank).
  • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Hausbank nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender Form und Umfang zu finanzieren (Nachweis).

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens für Investitionen und/oder für Betriebsmittel in Höhe von bis zu 100.000 EUR, mindestens 10.000 EUR je Fördervorhaben.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn der Investition (Eingangsdatum) einzureichen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Ansprechpartner:

Erstberatung:

Frau Chiari(03 85) 63 63-12 82
Frau Stocek(03 85) 63 63-14 79

Weiterführende Beratung:

Frau Pfeiffer(03 85) 63 63-14 08
Frau Krohn(03 85) 63 63-14 65
Frau Dempzin(03 85) 63 63-14 03




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19061 Schwerin