Bundesweit neues Haushaltsrecht für Kommunen - Doppik

Bereits im Herbst 2003 verabschiedete die Innenministerkonferenz der Länder die Eckpunkte für ein neues kommunales Haushaltsrecht, das Zug um Zug in allen Bundesländern eingeführt wird, so auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Knapp 30 Verwaltungen unseres Landes haben sich als Frühstarter gemeldet. Darunter auch die Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen. Die Frühstarter erhalten Unterstützung durch das Projektbüro des Landes und durch die externe Beratung.

Was heißt eigentlich Doppik?
Doppik ist die Abkürzung von "Doppelter Buchführung in Konten (oder Kommunen)" und bildet das passende Gegenüber zu dem Begriff "Kameralistik". Wer doppelt bucht, verwendet ein kaufmännisches Rechnungswesen (doppelte Buchführung), wer kameral bzw. nur einfach bucht, hat die Kameralistik (vor allem in der öffentlichen Verwaltung) im Einsatz. Buchführung ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Stand der Schulden zu ermöglichen. Die doppelte Buchführung ist das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB, welches die Ermittlung eines Jahresergebnisses (kaufmännisch: Erfolg) auf zweifache Weise ermöglicht: zum einen durch die Bilanz und zum anderen durch die Gesamtergebnisrechnung (kaufmännisch: Gewinn- und Verlustrechnung). Da im Rahmen der Doppik jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht wird, zuerst im Soll und danach im Haben, ist eine indirekte Kontrollfunktion vorhanden, welche die Buchungssicherheit erhöht. Dagegen gibt es bei der einfachen Buchführung keine Sachkonten; die Bilanzerstellung ist nur durch Inventur möglich und die Gewinnermittlung erfolgt nur durch (Betriebs-) Vermögensvergleich. Es liegt also keine Kontrolle durch Gewinn- und Verlustrechnung vor.

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GB Finanzen
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