GEMEINSCHAFTSAUFGABE "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (zu mehr als 50 %) überregional, d. h. über einen Radius von 50 km hinaus absetzen. Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Investitionen gehören:
- die Errichtung einer Betriebsstätte,
- die Erweiterung einer Betriebsstätte,
- die Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
- der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, sofern er unter Marktbedingungen erfolgt.
(Eine Förderung von gebrauchten Wirtschaftsgütern erfolgt grundsätzlich nur noch, wenn sie nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln, wie z.B. Investitionszuschüsse, Investitionszulage, zinsgünstige öffentliche Darlehen, etc. gefördert wurden.)
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
- Es werden grundsätzlich nur noch Vorhaben gefördert, bei denen neue/zusätzliche Dauerarbeitsplätze entstehen.
- Bei Erweiterungsinvestitionen muss die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 15 % erhöht werden oder
- der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr muss die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen - ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um mindestens 50 % übersteigen und pro 500.000 EUR angefangene Investition muss mindestens 1 zusätzlicher Dauerarbeitsplatz entstehen.
- Bei Errichtungsinvestitionen bzw. dem Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gelten o.g. Voraussetzungen als erfüllt.
- Der Eigenbeitrag des Beihilfeempfängers zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % betragen. Dieser Mindestbeitrag darf keine Beihilfe enthalten.
Wie wird gefördert?
- Die Höhe der Investitionszuschüsse ist abhängig vom Investitionsstandort sowie der Unternehmensgröße.
- Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft können gefördert werden:
- im A-Fördergebiet bis zu 35 %, (Grevesmühlen)
- kleine und mittlere Unternehmen mit weiteren bis zu 15 %.
- Der Gesamtbetrag des GA-Investitionszuschusses ist auf maximal 100.000,- EUR pro zusätzlichen Dauerarbeitsplatz begrenzt.
Ausnahmen von dieser Begrenzung der Förderhöhe sind in besonderen Einzelfällen möglich. Eine Ausnahme kommt insbesondere in Betracht, wenn das Vorhaben eines oder mehrere der nachfolgenden Kriterien erfüllt. Das Vorhaben
- ist innovativ mit besonderen Marktchancen,
- steht mit dieser Ansiedlung im nationalen oder internationalen Standortwettbewerb,
- trägt zur Stärkung industrieller und touristischer Wachstumspole im Lande bei,
- ist eine besondere Anstrengung des Betriebes zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze,
- verbindet die Ansiedlung zentraler Unternehmens- und Verwaltungsfunktionen in Mecklenburg-Vorpommern, etwa bei Unternehmensgruppen oder Konzernen,
- bringt besonders hohe Struktureffekte, beispielsweise durch Erhöhung der im Land erbrachten Produktionsstufen bzw. Schaffung von Wertschöpfungsketten.
- Ein Rechtsanspruch auf GA-Mittel besteht nicht.
Wie ist das Antragsverfahren?
Formgebundene Anträge sind vor Beginn der Investitionsmaßnahme (Eingangsdatum) einzureichen beim
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
PF 16 02 55
19092 Schwerin


