Ergebnisse der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen nach § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Im Juli 2002 ist die europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten.
Mit der EG-Umgebungsrichtlinie  muss nun auch in Mecklenburg-Vorpommern die Lärmsituation  in Form von Lärmkarten veranschaulicht und die Öffentlichkeit informiert werden.
Durch das Landesamt  für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) wurden zum 30.07.2007 Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen nach § 47c BImSchG erstellt. Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem betrachteten Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen betroffen sind und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Lärmkarten dienen der Information für die Stadt -und Gemeindevertretungen und die Öffentlichkeit.
Im Bereich der Stadt Grevesmühlen und  des Amtes Grevesmühlen-Land wurden Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraße A20 erstellt.

Die Information zu den Lärmkarten erhalten Sie hier: