Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. EUR haben und
- nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.
Was wird gefördert?
- Maximal 3 Beteiligungen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen pro Unternehmen und Kalenderjahr.
- Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Einrichtung und den Betrieb des Standes unmittelbar erforderlich sind.
Wie wird gefördert ?
- Für Beteiligungen an Messen und Ausstellungen
- außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Zuwendung bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15 TEUR je Unternehmen und Maßnahme.
- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 2 TEUR sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze).
Ein Rechtsanspruch auf Mittel besteht nicht.
Wie ist das Antragsverfahren ?
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (z. B. Messeanmeldung) beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.


