Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen

 Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die
    • weniger als 250 Personen beschäftigen und
    • einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. EUR haben und
    • nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

Was wird gefördert?

  • Maximal 3 Beteiligungen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen pro Unternehmen und Kalenderjahr.
  • Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Einrichtung und den Betrieb des Standes unmittelbar erforderlich sind.

Wie wird gefördert ?

  • Für Beteiligungen an Messen und Ausstellungen
    • außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Zuwendung bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15 TEUR je Unternehmen und Maßnahme.
    • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 2 TEUR sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze).

  • Ein Rechtsanspruch auf Mittel besteht nicht.

Wie ist das Antragsverfahren ?

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (z. B. Messeanmeldung) beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.