Umlegungsverfahren

Die Stadt Grevesmühlen führt für einzelne städtebauliche Planungsvorhaben begleitend ein sog. Umlegungsverfahren gem. §§ 45 BauGB durch.

Beiliegende Information gibt einen Einblick zur rechtlichen Grundlage eines solchen Verfahrens sowie über dessen Ablauf.

Weitergehende Informationen zu konkreten Fragestellungen erhalten Sie von unserem Mitarbeiter Herrn Prahler per E-Mail l.prahler[at]grevesmuehlen.de oder telefonisch unter 03881 723-160.

 

Infoblatt-Umlegung-ohneGesetz-Bauer