Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungs­behörde für das Amt Grevesmühlen-Land
Rathaus
Standesamt
Stadt Grevesmühlen

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Wie beantrage ich eine Urkunde aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister?

Sie können eine Urkunde persönlich, online, postalisch oder per E-Mail (standesamt@grevesmuehlen.de) beantragen.

Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu erhalten?

Urkunden können folgende Personen erhalten:

  • die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie
    • eine Person, die in gerader Linie mit dieser Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • Ehepartner/in oder Lebenspartner/in
    • Geschwistern, sofern es sich um einen Geburten- oder Sterbeeintrag handelt und sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    • Personen, die im Besitz einer Vollmacht sind
    • Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.

 

Welche Unterlagen werden für eine Urkundenbeantragung benötigt?

Zur Beantragung von Urkunden für sich selbst, benötigen Sie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass).

Um eine Urkunde einer anderen Person zu erhalten, müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen. Den Nachweis können Sie durch eine Vollmacht, Urkunden oder ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse (z.B. Erbschein) erbringen.

 

Welche Kosten entstehen?

Das erste Exemplar einer Urkunde kostet 15,- €; jedes weitere 7,50 €.

Bei uns im Standesamt können Sie Bar oder mit Karte bezahlen. Bei schriftlicher Beantragung (Post oder E-Mail) erhalten Sie vorab einen Gebührenbescheid. Bei einer Beantragung online zahlen Sie unmittelbar nach dem Bestellvorgang.

Kontakt

  • Standesamt

  • Rathausplatz 1
    23936 Grevesmuehlen

  • Mo: nach Vereinbarung
    Di: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:00 Uhr
    Mi: 9:00 – 12:00 Uhr
    Do: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung

  • 03881-7230
  • 03881-723111

  • standesamt@grevesmuehlen.de