Vaterschaftsanerkennungen
Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?
Um rechtlich Vater eines Kindes zu werden, mit deren Mutter Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie die Vaterschaft offiziell anerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung muss öffentlich beurkundet werden und bedarf der Zustimmung der Kindesmutter, bei einem minderjährigen Elternteil auch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist jederzeit möglich. Diese Erklärung kann bereits vor Geburt des Kindes bzw. der Kinder, bei Mehrlingsgeburten, vorgenommen werden.
Durch die Anerkennung werden unterhalts- und erbrechtliche Ansprüche erworben. Sie begründet keine gemeinsame Sorge. Die Sorgerechtserklärung kann nur beim Jugendamt abgegeben werden.
Durch die Anerkennung der Vaterschaft werden Sie als Vater in der Geburtsurkunde des Kindes aufgeführt.
Welche Unterlagen werden für die Vaterschaftsanerkennung benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Nachweis über den Familienstand der Mutter
- Nach der Geburt des Kindes/der Kinder: Geburtsurkunde/n
Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein. Erkundigen Sie sich gerne vorab bei uns.
Welche Kosten fallen an?
Die Beurkundung ist für Sie kostenfrei.
Kontakt
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Standesamt
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23936 Grevesmuehlen -
Mo: nach Vereinbarung
Di: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:00 Uhr
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