Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
Beurkundung von Geburten
Für die Beurkundung von Hausgeburten im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Grevesmühlen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Eltern miteinander verheiratet:
- Eheurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister sowie ihre Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten nicht aus der Eheurkunde ergeben.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die Geburt vom Arzt/Ärztin/Hebamme oder Entbindungspfleger ausgestellt soweit sie bei der Entbindung zugegen waren.
Eltern nicht miteinander verheiratet:
- Geburtsurkunde der Mutter (falls Mutter geschieden auch Eheurkunde)
- Gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung des Vaters und seine Geburtsurkunde
sowie die Sorgeerklärung (Namensbestimmung)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die Geburt vom Arzt/Ärztin/Hebamme oder Entbindungspfleger ausgestellt soweit sie bei der Entbindung zugegen waren
- Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes
Beurkundung von Eheschließungen
Wenn Sie bei uns die Ehe schließen, erfolgt die Beurkundung automatisch. Bei der Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Beurkundung von Sterbefällen
Die erforderlichen Unterlagen für eine Sterbefallbeurkundung werden in der Regel über Ihren beauftragten Bestatter eingereicht. Bei einer Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Kontakt
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Standesamt
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Rathausplatz 1
23936 Grevesmuehlen -
Mo: nach Vereinbarung
Di: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:00 Uhr
Mi: 9:00 – 12:00 Uhr
Do: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung - 03881-7230
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03881-723111
- standesamt@grevesmuehlen.de
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Standesbeamtin
Martina Meinert - 03881-723240
- m.meinert@grevesmuehlen.de
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Standesbeamtin
Marina Saupe - 03881-723241
- m.saupe@grevesmuehlen.de