Erklärungen zur Änderung der Namensführung
Am 01.Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat hier insbesondere Familien die Möglichkeit gegeben, einen echten Doppelnamen zu wählen sowie es den Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.
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