Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungs­behörde für das Amt Grevesmühlen-Land
Rathaus
Standesamt
Stadt Grevesmühlen

Erklärungen zur Änderung der Vornamen und Geschlechtsangabe

Im November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Es eröffnet die Möglichkeit, die Geschlechtsidentität sowie den Vornamen selbst zu wählen.

Die beabsichtigte Änderung ist zunächst beim Standesamt anzumelden. Nach drei spätestens sechs Monaten ist die Änderung formell bei diesem Standesamt zu erklären. Nach Versäumnis der gesetzlich vorgegebenen Frist muss eine neue Anmeldung erfolgen.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht die Geburtsurkunde)
  • bei Ehe-/Lebenspartnerschaft: beglaubigter Auszug aus dem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister (auch bei Scheidung/ Aufhebung/ Tod des Partners)

Beglaubigte Abschriften sind nur vorzulegen, wenn die Register nicht in Grevesmühlen geführt werden.

 

Welche Kosten fallen an?

Für die Beurkundung fallen Gebühren in Höhe von 45,- € an; ggf. kommen weitere Kosten für Bescheinigungen und aktuelle Urkunden (auf Wunsch) hinzu.

Kontakt

  • Standesamt

  • Rathausplatz 1
    23936 Grevesmuehlen

  • Mo: nach Vereinbarung
    Di: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:00 Uhr
    Mi: 9:00 – 12:00 Uhr
    Do: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung

  • 03881-7230
  • 03881-723111

  • standesamt@grevesmuehlen.de