Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungs­behörde für das Amt Grevesmühlen-Land
Rathaus
Standesamt
Stadt Grevesmühlen

Kirchenaustritt

Wer kann einen Kirchenaustritt erklären?

Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann den Austritt aus einer Kirche oder einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaft selbst erklären. Eine Bevollmächtigung von Dritten ist nicht zulässig.

Für Personen unter 14 Jahren und für beschränkt geschäftsfähige Personen kann der gesetzliche Vertreter den Kirchenaustritt erklären. Bei Vollendung des 12. Lebensjahres ist die Einwilligung des Erklärenden notwendig.

 

Wo kann ich den Kirchenaustritt beurkunden lassen?

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit (Personalausweis oder Reisepass).

 

Welche Kosten fallen an?

Für die Beurkundung des Kirchenaustrittes fallen Gebühren in Höhe von 15,- € an. Die Austritterklärung für Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist gebührenfrei.

Bei Erklärung vor einem Notar sind die dortigen Gebühren zu erfragen.

 

Kontakt

  • Standesamt

  • Rathausplatz 1
    23936 Grevesmuehlen

  • Mo: nach Vereinbarung
    Di: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:00 Uhr
    Mi: 9:00 – 12:00 Uhr
    Do: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung

  • 03881-7230
  • 03881-723111

  • standesamt@grevesmuehlen.de